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Teilnahme

TopCrop hat mehr als 7 000 Teilnehmer. Auf dieser Seite können Sie alles über die Teilnahme lesen.

Möchten Sie sich an TopCrop beteiligen? Dann können Sie sich an eine der drei anerkannten Zertifizierungsstellen (CIs) wenden. Diese Zertifizierungsstellen sind befugt unabhängige Kontrollen durchzuführen und damit zu überwachen, dass die TopCrop-Teilnehmer die Maßnahmen, die für die Zertifizierung vorgeschriebenen sind, tatsächlich durchführen.

Von VVC zu TopCrop

Haben Sie noch ein Lebensmittelsicherheitszertifikat (VVC), dem Vorläufer von TopCrop? Das ist möglich. TopCrop gibt es seit 1999. Nach einer Reihe von Lebensmittel- und Futtermittelskandalen im Ausland begann der niederländische Ackerbau mit dem dreijährigen Projekt Kwaliteitsproject Akkerbouw (KPA) (Qualitätsprojekt Ackerbau) zu experimentieren, bei dem unabhängige Betriebszertifizierung durchgeführt wurden. Dieses Projekt endete im Jahr 2002. Mit mehr als 1 200 teilnehmenden Ackerbaubetrieben wurde die Zertifizierung in den verschiedenen Kulturketten mit sogenannten VVC fortgesetzt. Da die meisten Ackerbaubetriebe mehrere Kulturen anbauen, entstand 2005 das Zertifikat Lebens- und Futtermittelsicherheit für den Ackerbau (Bedrijfscertificaat Voedsel- en Voederveiligheid Akkerbouw (VVAK)), in dem die VVC zusammengeführt wurden. Seitdem können sich die Landwirte zwischen einem oder mehreren VVC oder dem VVAK mit einem oder mehreren Kulturmodulen entscheiden.

Im Laufe der Jahre haben immer mehr Kunden begonnen, ihr Modul im VVAK zu nutzen. Derzeit gibt es nur noch VVC für Zuckerrüben und Speisekartoffeln (für die verarbeitende Industrie). Landwirte, die noch VVC nutzen, können sie über ihre Zertifizierungsstelle auf TopCrop umstellen lassen. Obwohl es sich bei VVAK um ein nationales Zertifizierungssystem handelt, hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass ein Bedarf an weiterer Professionalisierung und Information für (ausländische) Kunden besteht. Dies hat zu einer Aktualisierung des TopCrop-Systems geführt.

Gebühr auf der Rechnung

Um die Kosten für die Verwaltung von TopCrop zu finanzieren, erheben die Zertifizierungsstellen jährlich eine geringe Gebühr pro Anbaumodul bzw. Anbauzertifikat. Im Jahr 2024 wird diese Gebühr 3,00 € betragen. Die Zertifizierungsstellen weisen diesen Betrag als Aufschlag auf ihrer Rechnung aus und führen ihn an die TopCrop-Stiftung ab.

Landwirtschaftliche Lohnarbeit

Ackerbaubetriebe können für die Durchführung von Arbeiten Lohnunternehmer beauftragen. Der Landwirt ist dafür verantwortlich, dass die Anforderungen, die für Lohnarbeit gelten, erfüllt werden. Dies kann durch eine Kopie des vom Lohnarbeiter bereitgestellten Dokuments nachgewiesen werden:

  • Ein VKL-Zertifikat (ein Eintrag auf www.vkl.nl ist ebenfalls ausreichend).
  • Das TopCrop-Zertifikat für die betreffende Kultur (bei Landwirten, die auch Lohnarbeit durchführen).
  • Die Spritzgerätezulassung und der Sachkundenachweis Pflanzenschutz (wenn der Lohnunternehmer nur Spritzarbeiten durchführt).
  • Jedes andere Zertifikat oder jeder Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen. Das belgische Vegaplan-Zertifikat (Anbau/Lohnarbeit) wird von TopCrop als ein System anerkannt, das den Anforderungen entspricht.

Können die oben genannten Anforderungen nicht durch Nachweise erfüllt werden? Dann kann die Zertifizierungsstelle auf Kosten des Produktionsbetriebs eine Inspektion beim Lohnunternehmer durchführen, um festzustellen, ob die Anforderungen erfüllt sind.